Allgemeine Geschhäftsbedingungen

Bezahlung, Rechnung & Angebot

• Mit diesem Vertrag & Garantie erhalten Sie von uns eine Vorabrechnung, in der die Summe vom Angebot in Rechnung gestellt wird.
• Die erste Hälfte der Vorabrechnung (50%) ist bitte bis spätestens eine Woche vor Veranstaltung an uns zu überweisen. (Die Summe, die vorab zu überweisen ist, finden Sie auf der Rechnung als „Anzahlung“).
• Die zweite Hälfte der Vorabrechnung (50%) wird zum Ende der Veranstaltung an uns bar gezahlt.
• Sollten weitere Kosten über die Vorabrechnung hinaus entstehen, wie z.B. Verlängerung oder ähnliches, können diese wahlweise bar am Abend, oder nachträglich mittels Überweisung gezahlt werden.
• Bitte beachten Sie, dass Sie die Vorabrechnung rechtzeitig an uns überweisen. Sollte spätestens am Vortag ihrer Veranstaltung noch immer keine Überweisung eingegangen sein, wird der Termin von uns wegen Vertragsbruch storniert.
• Allgemein gilt eine Überweisungsfrist von 5 Werktagen.
• Nicht bezahlte Rechnungen werden abgemahnt.
• Mahnungen gibt es in 3 Stufen mit Verwarnungskosten.
• 1. Stufe – 35 € Aufschlag / 2. Stufe – 85€ Aufschlag / 3. Stufe Übergabe an Anwalt / Inkasso + 150€ Aufschlag.
• Wir können leider keine Schecks oder Gutschriften akzeptieren.
• Mit dem Unterzeichnen des Vertrages erklären Sie sich bereit, die in Rechnung gestellte Summe zu zahlen.
• Angebote werden nur für einen bestimmten Auftrittszeitraum erstellt, die Summe kann also bei kürzerer oder längerer Spielzeit variieren.
• Unsere Angebote sind generell nur zwei Monate gültig. Sollte es nach dieser Frist zu einer Preiserhöhung kommen, gelten die aktuellsten Preise (außer es besteht bereits ein Vertrag).
• Preise aus Angebotsaktionen sind immer zeitlich begrenzt.
• Fehler in Rechnungen und Angeboten können nicht rechtlich angefochten werden.
• Sie erhalten eine Quittung nach europäischer Norm.

Garantie und Ersatz

  1. Sollten einer oder mehrere Musiker für Ihre Veranstaltungen ausfallen, bekommen Sie von uns die Garantie, dass wir diese ersetzen, sofern ein Eigenverschulden vorliegt. Ein Eigenverschulden liegt vor, wenn:
    1.1. der Musiker in einen Autounfall verwickelt ist – und hierbei Unfallverursacher ist.
    1.2. der oder die Musiker einen selbstverschuldeten Unfall im privaten Umfeld hatten (z. B. Sturz von Leiter Zuhause).
    1.3. ein Eigenverschulden der Musiker muss durch einen Gutachter bestätigt werden.

In folgenden Fällen übernehmen wir keine Garantie für Ersatzmusiker:

  1. Fremdes Verschulden oder höhere Gewalt liegen in folgenden Fällen vor:
    1.1. Wenn der oder die Musiker in einen Unfall verwickelt ist/sind – in dem er/sie kein/e Unfallverursacher sind; dies ist höhere Gewalt und kann nicht von uns beeinflusst werden.
    1.2. Im Falle eines Todesfalls in der Familie des Musikers – hierzu zählen nur die Eltern, Ehepartner und Kinder, keine weiter entfernten Verwandten oder Bekannten. Wir können nicht von einem Musiker verlangen, nach einem Todesfall der Eltern Musik zu machen; das ist höhere Gewalt und nicht von uns beeinflussbar.
    1.3. Wenn wetterbedingt eine Anreise zu gefährlich ist – alle Naturereignisse wie Orkane, Tornados, Schneestürme und Schnee, der den Verkehr zum Erliegen bringt – hierbei handelt es sich um gefährliche Wetterumstände, die wir nicht beeinflussen können.
    1.4. Wenn der oder die Musiker erkrankt ist/sind (hierzu zählen alle Erkrankungen, die von einem Haus- oder Facharzt mit Attest oder Krankmeldung entschuldigt werden können).
  2. Auch beim Ausfall der Ton- (PA) Technik übernehmen wir, im Falle eines Eigenverschuldens, die Garantie auf Ersatz – generell können wir ausgefallene Tontechnik jedoch nur im Umkreis von 50 km um unseren Hauptsitz ersetzen.
    Eigenverschulden liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn folgende Fälle zutreffen:
    2.1. Der oder die Musiker verschütten Getränke auf der Anlage, wodurch ein Ausfall entsteht.
    2.2. Die Anlage hat durch unsachgemäße Lagerung oder Transport Schaden genommen.
    2.3. Der oder die Musiker haben die Anlage oder Instrumente beschädigt (stolpern, umwerfen oder ähnliches).
    2.4. Die Anlage wurde durch unsachgemäßes Handling beschädigt (Über-Pegel usw.).
  3. In folgenden Fällen übernehmen wir keine Garantie für Ersatztechnik (Fremdverschulden):
    3.1. Generell können wir keine ausgefallene Technik im Umkreis von über 50 km ersetzen.
    3.2. Wir übernehmen keine Garantie für Licht- & Effekttechnik; sollte hier etwas ausfallen (Glühmittel, Elektronik, Mechanik usw.), können wir zu 98 % Reparaturen vor Ort schnell und unkompliziert durchführen, sodass keine größeren Ausfälle entstehen.
    3.3. Wenn die Anlage Licht & Ton von Gästen beschädigt wird (stolpern, anrempeln, Getränke verschütten usw.).

Kleinere Schäden können wir normalerweise vor Ort ohne großen Ausfall schnell und unkompliziert reparieren.
Natürlich müssen Sie die Ausfallzeit nicht bezahlen und erhalten dafür ggf. eine Entschädigung von uns.


Stornierung des Auftrags

  1. Eine Auftragsstornierung Ihrerseits ist unter Beachtung der folgenden Punkte möglich:
    1.1. Sie können bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren, ohne dass Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden.
    1.2. Stornieren Sie den Auftrag unter der 4 Wochen Frist (Punkt 1.1), stellen wir Ihnen die gesamten kalkulierten Kosten vom Angebot in Rechnung.
    1.3. Es liegt in unserem Ermessen, ob wir einen Teil des Betrages erlassen. (Je nach Begründung Ihrer Auftragsstornierung)
    1.4. Eine Auftragsstornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.
  2. Eine Auftragsstornierung unsererseits ist unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich:
    2.1. Wir können bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren, ohne dass ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden kann.
    2.2. Stornieren wir den Auftrag nach der 4 Wochen Frist (Punkt 2.1), müssen wir dafür sorgen, dass Sie von einem Partnerunternehmen oder Musiker weiter betreut werden, sodass Ihr Termin mit Musik stattfinden kann.
    2.3. Eine Auftragsstornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.
    2.4. Bei nicht Einhalten unserer Vertragsbedingungen ist eine Auftragsstornierung auch außerordentlich möglich. In diesem Fall stehen Ihnen keine Ersatzleistungen zu und es ist keine Kündigungsfrist unsererseits einzuhalten.
    Nutzung von Medien / Hörproben vor Ort
  3. Bezüglich der Nutzung von Bildern, Videos und Audio-Mitschnitte Ihrer Feier ist Folgendes zu beachten:
    1.1. Wir dürfen generell Bilder und Videos von Ihrer Feier für unsere Homepage und Media-Galerie als „Hörproben und Vorschau“ für Kunden nutzen.
    1.2. Bilder, Videos und Audio-Dateien stellen wir ihnen auf Wunsch auch gerne zur Verfügung.
    1.3. Sollten sie mit dem Veröffentlichen der „Hörproben und Vorschauen“ nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte schriftlich per E-Mail mit.
  4. Hörproben von Kunden bei Ihrer Veranstaltung:
    Ab und zu laden wir Kunden auf öffentliche und private Veranstaltungen ein, um sich kurz (5-10 Minuten) ein Bild von unseren Musikern zu machen.
    2.1. Bevor wir allerdings einen Kunden (zum Schnuppern) auf Ihre Veranstaltung (privat) einladen, müssen wir Sie natürlich um Erlaubnis bitten.
    2.2. Sollten sie generell damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das in einer kurzen E-Mail mit.

    Spielzeiten, Pausen, Unterkunft, Reise & Verpflegung

  1. Die Spielzeiten werden vorab mit Ihnen besprochen.
    1.1. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nach Absprache möglich.
    1.2. Die besprochene Spielzeit beginnt mit dem ersten Lied.
    1.3. Sollte sich der vorab festgelegte Beginn der Leistung um mehr als 30 Min. verzögern, beginnt die Spielzeit zu laufen.
    1.4. Die Spielzeit läuft am Stück komplett durch.
    1.5. Bitte bedenken Sie, dass die Spielzeit auch während Vorträgen, Spielen und anderen Vorhaben Ihrer Gäste weiterläuft.
    1.6. Auch bei Pausenzeiten läuft die Spielzeit weiter (siehe Punkt 2.).
    1.7. Auf Wunsch ist das Einspielen von Musik vor Beginn des Auftritts (bspw. Zum Essen) möglich, dies wird jedoch extra berechnet.
  2. Die Pausen sind bei uns so festgelegt, dass die oder der Musiker nach etwa 45 Minuten eine 15-minütige Pause einlegen.
    2.1. Pausenzeiten richten sich aber in erster Linie nach der Stimmung.
    2.2. Deshalb sind die Pausenzeiten auch variabel ausgelegt.
    2.3. Vorträge, Spiele und andere Vorhaben sollten in die Pausenzeiten gelegt werden, um die Stimmung und das Programm nicht zu unterbrechen.
  3. Für eine Unterkunft (Hotel, Pension, Zimmer) sollte immer gesorgt sein, wenn …
    3.1. Die Veranstaltung über 80 km bzw. 1 Stunde Fahrt von unserem Hauptsitz entfernt ist.
    3.2. Die Suche nach einer Unterkunft übernehmen wir gerne auch selbst, freuen uns aber über Hilfe, da sie sich vor Ort meist besser auskennen.
    3.3. Die Kosten für die Übernachtung werden Ihnen in Rechnung gestellt (sofern diese nicht im Angebotspreis mit einkalkuliert sind).
  4. Die Fahrtstrecke berechnen wir mit 0,40€ pro KM
    Es wird sowohl die Anfahrt als auch die Abfahrt berechnet.
  5. Die Verpflegung (Essen, Trinken) übernimmt in der Regel der Gastgeber.5.1 Sollten Sie dies nicht übernehmen, müssen Sie uns dies schriftlich z. B. in einer kurzen E-Mail mitteilen.

5.2 Bitte planen Sie auch über uns gebuchte Techniker und Dienstleister bei der Verpflegung mit ein

5.3 Sollten Musiker, Techniker und Dienstleister nicht beim Essen mit eingeplant sein, berechnen wir eine Pauschale von 25,00€ pro Person.

Karaoke-Party

  1. Unsere vorgenannten Vertragsbedingungen gelten auch im Falle einer bei uns gebuchten Karaoke-Party, mit Ausnahme von Punkt 2. auf Seite 07. Bei der Buchung einer Karaoke-Party ist einer unserer Mitarbeiter inklusive, der sich innerhalb des Zeitraums der gebuchten Zeit um alle technischen Belange kümmert.
    1.1. Dem Mitarbeiter ist generell bei Anweisungen Folge zu leisten.
    1.2. Unser Mitarbeiter ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um technische oder menschliche Schäden zu vermeiden (z. B. Anlage bei Gewitter abschalten, bestimmte Bereiche für pyrotechnische Effekte absperren etc.).

Licht, Tontechnik & diverser Verleih

  1. Der Verleih von Tontechnik, Lichttechnik sowie Zubehör und diverser Technik wird pro Verleihtag berechnet.
    Für das Liefern und Abtransportieren fallen weitere Kosten an.
  2. Bezahlung von Licht, Ton & diverser Technik.
    2.1. Der Verleih kann wahlweise als Barzahlung oder Überweisung gezahlt werden. (Wir behalten uns allerdings vor auf eine Barzahlung zu bestehen)
    2.2. Je nach Kunde, Verleihgröße und Veranstaltungsart kann es sein, dass die Zahlung einer Kaution fällig wird.
    Die Kaution richtet sich nach der Menge der geliehenen Technik. Es werden jeweils bis zu 50 % des Neupreises jedes Postens berechnet.
  3. Rückgabe und Beschädigung.
    3.1. Bei Beschädigung verliehener Technik oder Zubehör wird die Kaution einbehalten, und die Differenzsumme zum Kaufpreis (Neuzustand) in Rechnung gestellt.
    3.2. Verliehene Technik & Zubehör ist in einem sauberen Zustand zurück zu geben. Sollten eventuell Kosten für Säuberung oder Instandsetzung entstehen, werden Ihnen diese in Rechnung gestellt.
    3.3. Sämtliche Mängel oder Beschädigungen sind sofort zu melden.