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Herz

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Bezahlung, Rechnung und Angebot

•    Mit einem Vertrag erhalten Sie von uns eine Vorabrechnung, in der die Summe vom Angebot in Rechnung gestellt wird.
•    Die erste Hälfte der Vorabrechnung (50%) ist bitte bis spätestens eine Woche vor Veranstaltung an uns zu überweisen. Die zweite Hälfte der Vorabrechnung (50%) wird zum Ende der Veranstaltung an uns bar gezahlt.
•    Sollten weitere Kosten über die Vorabrechnung hinaus entstehen, wie z.B. Verlängerung oder Ähnliches, können diese wahlweise bar am Abend oder nachträglich mittels Überweisung gezahlt werden.
•    Bitte beachten Sie, dass Sie die Vorabrechnung rechtzeitig an uns überweisen. Sollte spätestens am Vortag ihrer Veranstaltung noch keine Überweisung eingegangen sein, wird der Termin von uns wegen Vertragsbruch storniert. 
•    Allgemein gilt eine Überweisungsfrist von 5 Werktagen.
•    Nicht bezahlte Rechnungen werden abgemahnt. Mahnungen gibt es in 3 Stufen mit Verwarnungskosten:

1. Stufe – 35 € Aufschlag / 2. Stufe – 85€ Aufschlag / 3. Stufe Übergabe an Anwalt / Inkasso + 150€ Aufschlag.
•    Wir können leider keine Schecks oder Gutschriften akzeptieren.
•    Mit dem Unterzeichnen des Vertrages erklären Sie sich bereit, die in Rechnung gestellte Summe zu zahlen.
•    Angebote werden nur für einen bestimmten Auftrittszeitraum erstellt, die Summe kann also bei kürzerer oder längerer Spielzeit variieren. 
•    Unsere Angebote sind generell nur zwei Monate gültig. Sollte es nach dieser Frist zu einer Preiserhöhung kommen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
•    Preise in unterzeichneten Verträgen sind endgültig.
•    Fehler in Rechnungen und Angeboten können nicht rechtlich angefochten werden. 
•    Sie erhalten eine Quittung nach europäischer Norm.                                                                      

Ausfall und Ersatz

•    Sollten einer oder mehrere Musiker für Ihre Veranstaltungen ausfallen, werden wir unser Möglichstes geben Ersatz aus unserem Musikerumfeld zu organisieren. 
•    Kann kein Ersatz erfolgen, müssen wir leider vom Vertrag zurücktreten. Dies ist Ihnen schriftlich mitzuteilen.
•    Sollte es im Vorfeld einen Ausfall von Tontechnik, Lichttechnik oder Techniker für Ihre Veranstaltung geben, werden wir unser Möglichstes geben Ersatz für Technik und/oder Techniker zu organisieren.
•    Kleine technische Schäden während der Veranstaltung können vor Ort meist unkompliziert behoben werden. Sollte dadurch eine Reduzierung der Spielzeit stattfinden, wird diese am Ende der Veranstaltung nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Rechnung im Nachhinein über diese Ausfallzeit reduziert.

Stornierung des Auftrages

1.    Eine Auftragsstornierung Ihrerseits ist unter Beachtung der folgenden Punkte möglich:
1.1.    Sie können bis 12 Wochen vor Ihrer Veranstaltung den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren, ohne dass Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden.
1.2.    Bei Stornierung ab 8 Wochen vor dem Auftrittstermin werden Ihnen 50% der im Vertrag festgelegten Kosten in Rechnung gestellt.
1.3.    Bei Stornierung ab 4 Wochen vor dem Auftrittstermin werden Ihnen 100% der im Vertrag festgelegten Kosten in Rechnung gestellt.
1.4.    Es liegt in unserem Ermessen, ob wir einen Teil des Betrages erlassen. 
1.5.    Eine Auftragsstornierung muss schriftlich erfolgen per E-Mail oder Post erfolgen.
2.    Eine Auftragsstornierung unsererseits ist unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich:
2.1.    Wir können bis 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren.
2.2.    Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung muss ein zwingender Grund vorliegen (z.B. Krankheit, nicht behebbare Defekte der Technik, Tod oder schwerste Erkrankungen im nahen Familienumkreis).
2.3.    Bei Nichteinhalten der Vertragsbedingungen Ihrerseits ist eine außerordentliche Auftragsstornierung möglich. In diesem Fall ist keine Kündigungsfrist unsererseits einzuhalten. 
2.4.    Wenn wetterbedingt eine Anreise zu gefährlich ist - alle Naturereignisse wie Orkane, Tornados, Schneestürme und Schnee, der den Verkehr zum Erliegen bringt – hierbei handelt es sich um gefährliche Wetterumstände, die wir nicht beeinflussen können. 

Nutzung von Medien / Hörproben

1.    Bezüglich der Nutzung von Bildern, Videos und Audio-Mitschnitten Ihrer Feier ist Folgendes zu beachten:
1.1.    Zu Werbezwecken werden Bilder, Videos und/oder Audiomittschnitte auf Ihrer Feier gemacht.
1.2.    Bilder, Videos und Audio-Dateien stellen wir ihnen auf Wunsch auch gerne zur Verfügung.
1.3.    Bilder und Videos von Ihrer Feier werden für unsere Homepage und Media-Galerie als „Hörproben und Vorschau“ für Kunden genutzt. Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild werden hierbei nicht verletzt.
1.4.    Sollten sie mit der Aufnahme von Werbematerial nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte im Vorfeld schriftlich mit. 

2.    Hörproben von Kunden bei Ihrer Veranstaltung:
Ab und zu laden wir Kunden auf öffentliche Veranstaltungen ein, um sich kurz ein Bild von unseren Musikern zu machen. Dies wird im Vorfeld bekannt gegeben und mit Ihnen besprochen.
 

Spielzeiten, Pausen, Unterkunft, Reise und Verpflegung

1.    Die Spielzeiten werden vorab mit Ihnen besprochen.
1.1.    Eine Verlängerung oder Verkürzung ist nach Absprache möglich.
1.2.    Die besprochene Spielzeit beginnt mit dem ersten Lied.
1.3.    Sollte sich der vorab festgelegte Beginn der Leistung um mehr als 30 Min. verzögern, beginnt die Spielzeit zu laufen.
1.4.    Die Spielzeit läuft am Stück komplett durch.
1.5.    Bitte bedenken Sie, dass die Spielzeit auch während Vorträgen, Spielen und anderen Vorhaben Ihrer Gäste weiterläuft.
1.6.    Auch bei Pausenzeiten läuft die Spielzeit weiter (siehe Punkt 2.).
1.7.    Auf Wunsch ist das Einspielen von Musik vor Beginn des Auftritts (bspw. zum Essen) möglich, dies wird jedoch extra berechnet.

2.    Die Pausen sind bei uns so festgelegt, dass die oder der Musiker nach etwa 30 - 45 Minuten eine 15-minütige Pause einlegen.
2.1.    Pausenzeiten richten sich aber in erster Linie nach der Stimmung.
2.2.    Deshalb sind die Pausenzeiten auch variabel ausgelegt. 
2.3.    Vorträge, Spiele und andere Vorhaben sollten immer in die Pausenzeiten gelegt werden, um die Stimmung und das Programm nicht zu unterbrechen.  

3.    Für eine Unterkunft (Hotel, Pension, Zimmer) sollte immer gesorgt sein, wenn
3.1.    die Veranstaltung über 80 km bzw. 1 Stunde Fahrt von unserem Hauptsitz entfernt ist.

3.2.    das Wetter eine sichere Rückfahrt nicht zulässt.
3.3.    Die Suche nach einer Unterkunft übernehmen wir gerne auch selbst, freuen uns aber über Hilfe, da Sie sich vor Ort meist besser auskennen. 
3.4.    Die Kosten für die Übernachtung werden Ihnen in Rechnung gestellt (sofern diese nicht im Angebotspreis mit einkalkuliert sind).
   
4.    Die Fahrtstrecke berechnen wir mit 0,40€ pro km. Es wird sowohl die Anfahrt als auch die Abfahrt berechnet.
 
5.    Die Verpflegung (Essen, Trinken) übernimmt in der Regel der Gastgeber.

5.1    Sollten Sie dies nicht übernehmen, müssen Sie uns dies schriftlich z.B. in einer kurzen E-Mail mitteilen.

5.2    Bitte planen Sie auch über uns gebuchte Techniker und Dienstleister bei der Verpflegung mit ein.

5.3    Sollten Musiker, Techniker und Dienstleister nicht beim Essen mit eingeplant sein, berechnen wir eine Pauschale von 25,00€ pro Person. 
 

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